Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub
Bildungsfreistellung bzw. umgangssprachlich Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung!In Rheinland-Pfalz können Arbeitnehmer, Auszubildende (nur politische Bildung), Beamte und Richter des Landes Bildungsurlaub beantragen. Kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten.
Wie lange wird Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz gewährt?
Der Freistellungsanspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Informieren Sie sich in unserem vhs-Programm nach Bildungsfreistellungsmaßnahmen und melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und teilen ihm die Anerkennungsnummer der Maßnahme mit.
Der Arbeitgeber muss bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Bildungsurlaub entscheiden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Information:
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: https://landesrecht.rlp.de (Suchbegriff: Bildungsfreistellung)